Tambach-Dietharz/Erfurt. Seit Dienstag dem 20.10.2009 ist nun auch in Thüringen das Steigenlassen von sogenannten "Himmelslaternen" verboten.
Nach einem Brand in der Innenstadt von Weimar, der vermutlich durch eine solche Himmelslaterne verursacht wurde, kam es zur Initiative für das Verbot in Thüringen. Die Himmelslaternen werden bei ihrem Flug vollkommen unkontrolliert durch den Wind getragen. Leider ist es sehr oft der Fall, dass diese noch brennend wieder am Boden auftreffen. Durch diesen Umstand besteht eine hohe Brandgefahr.
Thüringer ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch den Betrieb von unbemannten Ballonen, sogenannten Fluglaternen (Thüringer Fluglaternenverordnung ThürOBFluglatVO )
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28. Oktober 2009 )