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Feuerwerk in Altstädten verboten! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Fieber   
Samstag, 5. Dezember 2009
Vielen dürfte dies wahrlich noch nicht bekannt sein, aber seit diesen Jahr ist das Abschießen von Feuerwerk in den historischen Altstädten untersagt. Dieses Verbot ergibt sich aus einer Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) im Juli 2009.
Darin heißt es:

 

1. SprengV, §§23, Abs.1:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

 

 

Link vollständige 1. SprengV bei www.juris.de



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