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Feuerwerk in Altstädten verboten! |
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Geschrieben von Kai Fieber
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Samstag, 5. Dezember 2009 |
Vielen dürfte dies wahrlich noch nicht bekannt sein, aber seit diesen Jahr ist das Abschießen von Feuerwerk in den historischen Altstädten untersagt. Dieses Verbot ergibt sich aus einer Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) im Juli 2009. Darin heißt es:
1. SprengV, §§23, Abs.1: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. vollständige 1. SprengV bei www.juris.de
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 5. Dezember 2009 )
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